Rechtsprechung
BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG
Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
- IWW
- Betriebs-Berater
Nachwirkung von Tarifnormen
- bag-urteil.com
Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
- Betriebs-Berater
Nachwirkung von Tarifnormen
- rewis.io
Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
- ra.de
- rechtsportal.de
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5
Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag - datenbank.nwb.de
Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Nachwirkung von Tarifnormen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anerkennungstarifvertrag - und der Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslegung eines Verweisungstarifvertrags
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag; Reichweite der Nachwirkung von Tarifnormen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5
Tarifrecht - Anerkennungstarifvertrag; Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 22.01.2015 - 6 Ca 1896/13
- LAG Sachsen, 24.09.2015 - 1 Sa 155/15
- BAG, 27.06.2017 - 4 AZR 630/15
- BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
- BAG, 28.09.2017 - 4 AZR 630/15
Papierfundstellen
- BAGE 160, 273
- ZIP 2018, 199
- NZA 2018, 177
- BB 2018, 179
- BB 2018, 319
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06
Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Ist mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen - wie häufig bei einem Anerkennungstarifvertrag - in der Weise gewollt, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 27; 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 21) .Zum anderen kann sie sich auch auf den Geltungszustand erstrecken mit der Folge, dass die durch den Ablauf des in Bezug genommenen Tarifrechts eintretende Nachwirkung auf die dem Verweisungstarifvertrag unterliegenden Arbeitsverhältnisse durchschlägt (vgl. BAG 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 23) .
Bei Formulierungen wie "in ihrer jeweiligen Fassung" (wie hier) , "in der jeweils geltenden Fassung" (wie im Fall BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 -) oder "in der jeweils gültigen Fassung" (wie im Fall BAG 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 -) handelt es sich bloß um sprachlich leicht differierende Bezeichnungen zur Charakterisierung einer zeitdynamischen Regelung.
- BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08
Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln und ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 322/14 - Rn. 19 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 18 mwN) .Bei Formulierungen wie "in ihrer jeweiligen Fassung" (wie hier) , "in der jeweils geltenden Fassung" (wie im Fall BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 -) oder "in der jeweils gültigen Fassung" (wie im Fall BAG 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 -) handelt es sich bloß um sprachlich leicht differierende Bezeichnungen zur Charakterisierung einer zeitdynamischen Regelung.
- BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01
Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der …
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - BAGE 84, 257; 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - BAGE 120, 182; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; ebenso ErfK/Franzen 17. Aufl. § 4 TVG Rn. 53; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 814; Höpfner in Henssler/Moll/Bepler 2. Aufl. Teil 9 Rn. 34; JKOS/Oetker 2. Aufl. § 8 Rn. 30) .
- BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05
Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - BAGE 84, 257; 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - BAGE 120, 182; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; ebenso ErfK/Franzen 17. Aufl. § 4 TVG Rn. 53; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 814; Höpfner in Henssler/Moll/Bepler 2. Aufl. Teil 9 Rn. 34; JKOS/Oetker 2. Aufl. § 8 Rn. 30) . - BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - BAGE 84, 257; 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - BAGE 120, 182; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; ebenso ErfK/Franzen 17. Aufl. § 4 TVG Rn. 53; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 814; Höpfner in Henssler/Moll/Bepler 2. Aufl. Teil 9 Rn. 34; JKOS/Oetker 2. Aufl. § 8 Rn. 30) . - BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97
Nachwirkung eines Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfasst die Nachwirkung von Tarifnormen nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt (sh. nur BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - zu 2 b der Gründe mwN, BAGE 89, 241; grdl. 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90) . - BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 322/14
Geltung des BLTV GaLaBau Ost iVm. BRTV GaLaBau: "Unterliegen" des Betriebs der …
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln und ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 322/14 - Rn. 19 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 18 mwN) . - BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - BAGE 84, 257; 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - BAGE 120, 182; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; ebenso ErfK/Franzen 17. Aufl. § 4 TVG Rn. 53; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 814; Höpfner in Henssler/Moll/Bepler 2. Aufl. Teil 9 Rn. 34; JKOS/Oetker 2. Aufl. § 8 Rn. 30) . - BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78
Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Die Tarifnormen des GTV wirkten auch im Geltungsbereich des ATV, an dessen Wirksamkeit mit Blick auf den erforderlichen Sachzusammenhang mit den in Bezug genommenen Tarifverträgen und ein effektives ordentliches Kündigungsrecht (sh. dazu die st. Rspr. seit BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) keine rechtlichen Bedenken bestehen, im streitgegenständlichen Zeitraum nur noch iSv. § 4 Abs. 5 TVG nach. - BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 229/07
Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15
Ist mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen - wie häufig bei einem Anerkennungstarifvertrag - in der Weise gewollt, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 229/07 - Rn. 27; 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 - Rn. 21) . - LAG Sachsen, 24.09.2015 - 1 Sa 155/15
Unbegründete Differenzlohnklage einer Verkäuferin bei Gewerkschaftsbeitritt im …
- BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57
Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung - …
- BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20
Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf …
Damit knüpft die Vorschrift an die Rechtsprechung des Senats an, wonach bei einem Anerkennungstarifvertrag häufig mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen in der Weise gewollt ist, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll und deshalb auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (vgl. zuletzt zu einer gleichlautenden Formulierung BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 13 ff. mwN, BAGE 160, 273) . - BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang
Lediglich nachwirkende Tarifbestimmungen erfassen nur Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag bereits unmittelbar und zwingend galt (BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 273) . - BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20
Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung
a) Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt (sh. nur BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24, BAGE 160, 273; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - zu 2 b der Gründe mwN, BAGE 89, 241; grdl.Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifvertragschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24 mwN, aaO) .
- BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 234/20
Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung
a) Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt (sh. nur BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24, BAGE 160, 273; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - zu 2 b der Gründe mwN, BAGE 89, 241; grdl.Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifvertragschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24 mwN, aaO) .
- BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 232/20
Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung
a) Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt (sh. nur BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24, BAGE 160, 273; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - zu 2 b der Gründe mwN, BAGE 89, 241; grdl.Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird, insbesondere der Arbeitnehmer der tarifvertragschließenden Gewerkschaft erst in diesem Zeitraum beitritt (BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24 mwN, aaO) .
- BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen …
Diese umfasst auch die Regelung des § 15 Abs. 14 MTV Nr. 4 und erfasst das Arbeitsverhältnis des Klägers, für das der MTV Nr. 4 zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt (vgl. st. Rspr., zB BAG 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 273) . - LAG Köln, 22.09.2022 - 6 Sa 822/21
Firmentarifvertrag; Flächentarifvertrag; Manteltarifvertrag; Bezugnahme; …
Ein solcher Verweisungs- oder Anerkennungstarifvertrag solle regelmäßig die fehlende Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin ersetzen (BAG 27.09.2017 - 4 AZR 630/15 -).Lediglich für die ab dem 01.04.2020 neu ins Arbeitsverhältnis oder durch Gewerkschaftseintritt neu in die Tarifbindung eintretende Beschäftigten (gl. BAG, Urteil vom 27. September 2017 - 4 AZR 630/15 -) findet der Firmentarifvertrag keine Anwendung mehr.
- ArbG München, 25.06.2021 - 14 Ga 70/21
Einstweiliges Verfügungsverfahren; Anspruch auf Durchführung eines …
Da die Tarifverträge der Antragstellerin zum 28.02.2021 gekündigt wurden und nur auf Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Nachwirkung weiter Anwendung finden, für die bereits vor Ablauf des Tarifvertrages dieser unmittelbar und zwingend galt (vgl. BAG 27.09.2017 - 4 AZR 630/15, juris, Rn. 24), kommt eine Anwendung der Tarifverträge auf nach dem 28.02.2021 abgeschlossene Arbeitsverhältnisse nicht in Betracht.Da die Tarifverträge der Antragstellerin zum 28.02.2021 gekündigt wurden und nur auf Arbeitsverhältnisse in Rahmen der Nachwirkung weiter Anwendung finden, für die bereits vor Ablauf des Tarifvertrages dieser unmittelbar und zwingend galt (vgl. BAG 27.09.2017 - 4 AZR 630/15, juris, Rn. 24), kommt eine Anwendung der Tarifverträge auf nach dem 28.02.2021 abgeschlossene Arbeitsverhältnisse nicht in Betracht.
- ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21 Ist mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen - wie häufig bei einem Anerkennungstarifvertrag - in der Weise gewollt, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (BAG, Urteil vom 27.09.2017 - 4 AZR 630/15 -, BAGE 160, 273-279, Rn. 13).
b) Durch den Verweis auf die in Bezug genommenen Tarifverträge "in ihrer jeweiligen Fassung" wird zunächst nur klargestellt, dass Änderungen der Bezugsobjekte automatisch Eingang in den Verweisungstarifvertrag finden, ohne dass es einer neuerlichen Verweisungsanordnung bedarf (BAG, Urteil vom 27.09.2017 - 4 AZR 630/15 -, BAGE 160, 273-279, Rn. 16).
- LAG Hamm, 06.11.2018 - 12 Sa 755/18
Auslegung der tarifvertraglichen Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag
Üblicherweise wird der Verweis auf die "jeweils geltende Fassung" dahin zu verstehen sein, dass er in erster Linie zeitdynamisch zu verstehen ist (vgl. BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15, Rn 17; BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08, Rn 37). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2020 - 6 Sa 34/19
Tarifliches Weihnachtsgeld - nachträglicher Wegfall der Tarifzuständigkeit - …